§ 283 AO
FNA: 610-1-3
Fassung vom: 23.01.2025
Stand: 01.06.2025
zuletzt geändert durch:
-, - vom 23.01.2025

§ 283 AO Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen

§ 283 Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen

AO ( Abgabenordnung )

Wird ein Gegenstand auf Grund der Pfändung veräußert, so steht dem Erwerber wegen eines Mangels im Recht oder wegen eines Mangels der veräußerten Sache ein Anspruch auf Gewährleistung nicht zu.