Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse Abschnitt 3 Schuldverhältnisse aus Verträgen Titel 5 Rücktritt; Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen Untertitel 1 Rücktritt
Der Rücktritt wegen Nichterfüllung einer Verbindlichkeit wird unwirksam, wenn der Schuldner sich von der Verbindlichkeit durch Aufrechnung befreien konnte und unverzüglich nach dem Rücktritt die Aufrechnung erklärt.