§ 404 (Gesetzliches Pfandrecht und Befriedigung aus Kommissionsgut bei Selbsteintritt)
HGB ( Handelsgesetzbuch )
Die Vorschriften der §§ 397 und 398 finden auch im Falle der Ausführung der Kommission durch Selbsteintritt Anwendung.
(c) copyright 2021 - Deubner Verlag, Köln