§ 509 (weggefallen) BGB
Stand: 14.03.2023
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht, BGBl. I Nr. 72
Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse
Abschnitt 8 Einzelne Schuldverhältnisse
Titel 3 Darlehensvertrag; Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und eine...
Untertitel 2 Finanzierungshilfen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher

§ 509 (weggefallen) BGB Bürgerliches Gesetzbuch

§ 509 (weggefallen)

BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )