§ 76 EStG
FNA: 611-1
Fassung vom: 08.10.2009
Stand: 01.03.2026
zuletzt geändert durch:
Standortfördergesetz, BGBl. I Nr. 33 vom 04.02.2026

§ 76 EStG Pfändung

§ 76 Pfändung

EStG ( Einkommensteuergesetz )

Der Anspruch auf Kindergeld kann nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes, für das Kindergeld festgesetzt und dem Berechtigten ausgezahlt wird, gepfändet werden.