§ 88 EStG
FNA: 611-1
Fassung vom: 08.10.2009
Stand: 01.10.2025
zuletzt geändert durch:
Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland, BGBl. I Nr. 161 vom 14.07.2025

§ 88 EStG Entstehung des Anspruchs auf Zulage

§ 88 Entstehung des Anspruchs auf Zulage

EStG ( Einkommensteuergesetz )

Der Anspruch auf die Zulage entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Altersvorsorgebeiträge geleistet worden sind (Beitragsjahr).