§ 88 EStG
FNA: 611-1
Fassung vom: 08.10.2009
Stand: 01.06.2025
zuletzt geändert durch:
Steuerfortentwicklungsgesetz, BGBl. I Nr. 449 vom 23.12.2024

§ 88 EStG Entstehung des Anspruchs auf Zulage

§ 88 Entstehung des Anspruchs auf Zulage

EStG ( Einkommensteuergesetz )

Der Anspruch auf die Zulage entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Altersvorsorgebeiträge geleistet worden sind (Beitragsjahr).