Die Beteiligten streiten über die ertragsteuerlichen Auswirkungen der umsatzsteuerlichen Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG im Rahmen der privaten Pkw-Nutzung.
Die Kläger sind Gesellschafter der F & Sohn GbR. Die GbR erzielte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Der Gewinn wurde durch Bestandsvergleich ermittelt. Umsatzsteuerlich erfolgte eine Besteuerung nach Durchschnittssätzen gemäß § 24 UStG.
Die Kläger ermittelten die Privatentnahme für die private Pkw-Nutzung eines im Jahr 1989 angeschafften VW Passat Variant nach der sog. 1 %-Regelung:
Bruttolistenpreis 17.800 EUR
12 % 2.136 EUR
Im Rahmen einer Außenprüfung erhöhte der Außenprüfer den Privatanteil um die hierauf entfallende Umsatzsteuer im Sinne des § 24 UStG. Der Prüfer berechnete den zusätzlichen Privatanteil wie folgt:
Bruttolistenpreis 17.800 EUR
12 % 2.136 EUR
80 % 1.708 EUR
x 9 % 154 EUR
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