BFH - Urteil vom 25.04.1995 (VII R 99-100/94) - DRsp Nr. 1998/3640
BFH, Urteil vom 25.04.1995 - Aktenzeichen VII R 99-100/94
DRsp Nr. 1998/3640
1. Bei nicht korrekter Abgabe der Umsatzsteuererklärung durch die GmbH kommt eine Haftung des Geschäftsführers für den Steuerausfall nach den Grundsätzen der anteiligen Tilgung und zusätzlich in Höhe etwa vereitelter Verrechnungs-/Aufrechnungsmöglichkeiten des FA mit/gegen Vorsteueransprüche(n) der GmbH in Betracht.2. Zur Ermittlung des anteiligen Haftungsbetrags.
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