Die Beteiligten streiten um das rechtliche Schicksal eines Umsatzsteuererstattungsguthabens, das der ... (im folgenden: P GmbH) zustand. Während der Kläger die Auffassung vertritt, aufgrund mehrerer Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse Forderungsberechtigter hinsichtlich des Guthabens geworden zu sein, ist der Beklagte der Meinung, das Guthaben sei infolge einer vorrangigen rechtswirksamen Abtretung an den früheren Geschäftsführer der Gesellschaft, die dieser auch vollzogen habe, und einer anschließenden Aufrechnung mit Steuerschulden dieses Geschäftsführers erloschen.
I.
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