BerlinFG § 6, § 14 Abs. 2 Nr. 2 lit. a, aa, § 19 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1; FGO § 122 Abs. 1 ; UStDB (a.F.) § 12; UStG (n.F.) § 4 Nr. 13 ;
Fundstellen:
BFHE 114, 390
BStBl II 1975, 210
BFH - 19.11.1974 (VIII R 192/72) - DRsp Nr. 1997/12316
BFH, vom 19.11.1974 - Aktenzeichen VIII R 192/72
DRsp Nr. 1997/12316
»1. Das FA, auf das die sachliche Zuständigkeit eines anderen FA für einen bestimmten Aufgabenbereich übergegangen ist, ist in einem gegen dieses andere FA anhängigen Rechtsstreit, der sich auf den übergegangenen Aufgabenbereich bezieht, Beteiligter i.S. des § 122 Abs. 1FGO. 2. Die Wärmegewinnung durch Kohleverbrennung und Wassererhitzung in einem Fernheizwerk ist eine Verarbeitung i.S. des § 19 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 BerlinFG und eine Fertigung i.S. der § 19 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 und § 14 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a) aa) BerlinFG.«
Normenkette:
BerlinFG § 6, § 14 Abs. 2 Nr. 2 lit. a, aa, § 19 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1; FGO § 122 Abs. 1 ; UStDB (a.F.) § 12; UStG (n.F.) § 4 Nr. 13 ;
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