I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betreibt in der Hauptsache Schadensregulierung im Rahmen des "Systems der Grünen Karte" für ausländische Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherer. In deren Auftrag wickelt sie inländische Schadensfälle -im wesentlichen Kraftfahrzeugschäden- ab, wobei sie die Regulierungsbeträge vorlegt. Bisweilen wird sie mit der Durchführung eines Regresses zugunsten des ausländischen Versicherers beauftragt. Ferner befaßt sie sich mit der Güterbesichtigung und Schadensfeststellung im Rahmen der Transportversicherung für Landtransporte und andere Transportarten. "Versicherungsverträge im engeren Sinne" werden von der Klägerin weder abgeschlossen noch vermittelt.
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