Das Landgericht hat den Angeklagten S von dem Vorwurf der Untreue, der Hinterziehung von Grunderwerbsteuern und der Beihilfe zur Umsatzsteuerhinterziehung freigesprochen. Den Angeklagten W hat das Landgericht von dem Vorwurf freigesprochen, zu der Untreuehandlung und zu den Steuerhinterziehungen Beihilfe geleistet zu haben. Hiergegen richten sich die Revisionen der Staatsanwaltschaft mit Sach- und Verfahrensrügen. Die vom Generalbundesanwalt vertretenen Revisionen haben mit der Sachrüge Erfolg.
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