OLG Celle - Urteil vom 01.09.1992 (18 UF 74/92) - DRsp Nr. 1994/8336
OLG Celle, Urteil vom 01.09.1992 - Aktenzeichen 18 UF 74/92
DRsp Nr. 1994/8336
1. Der Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft steht einem Ehegatten i.S. des § 1608BGB nicht gleich.2. Die Tatsache allein, daß das - in Ausbildung befindliche - volljährige Kind mit einem leistungsfähigen Partner in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammenlebt, mindert noch nicht die Unterhaltsbedürftigkeit des Kindes und führt nicht zum Ausschluß des (Ausbildungs-)Unterhaltsanspruchs gegen die Eltern.