BFH vom 13.02.1980
II R 21/78
Normen:
KVStGKVStG (1972) § 17, § 18 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, 2;
Fundstellen:
BFHE 130, 191
BStBl II 1980, 376

BFH - 13.02.1980 (II R 21/78) - DRsp Nr. 1997/14496

BFH, vom 13.02.1980 - Aktenzeichen II R 21/78

DRsp Nr. 1997/14496

»1. Der Vertrag, durch den eine AG das Vermögen einer anderen AG gegen Gewährung von Aktien (§ 343 AktG 1965) übernimmt (Verschmelzungsvertrag), ist ein Anschaffungsgeschäft i.S. des § 18 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 und 2 KVStG 1972, wenn zu dem Vermögen der übertragenden Gesellschaft im Zeitpunkt des Vermögensüberganges Wertpapiere i.S. des § 19 KVStG 1972 gehören. Dies gilt auch insoweit, als die übernehmende Gesellschaft selbst Gesellschafterin der übertragenden Gesellschaft ist und deshalb die Gewährung eigener Aktien nicht erforderlich ist. 2. Die Börsenumsatzsteuer entsteht im Zeitpunkt des Überganges des Vermögens auf die übernehmende Gesellschaft.«

Normenkette:

KVStGKVStG (1972) § 17, § 18 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, 2;