BFH - 09.04.1981 (V R 104/79) - DRsp Nr. 1997/14937
BFH, vom 09.04.1981 - Aktenzeichen V R 104/79
DRsp Nr. 1997/14937
»1. Die Führung der Geschäfte eines Unternehmensverbandes durch einen Rechtsanwalt ist keine berufstypische Tätigkeit und unterliegt dem allgemeinen Steuersatz. 2. Ist mit der Führung der Verbandsgeschäfte eine rechtsberatende und rechtsbesorgende Tätigkeit verbunden, kann der Rechtsanwalt insoweit unter bestimmten Voraussetzungen die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 5UStG 1967 in Anspruch nehmen.«