BFH vom 10.10.1974
V R 123/73
Normen:
UStG (1967) § 30 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFHE 114, 291
BStBl II 1975, 424

BFH - 10.10.1974 (V R 123/73) - DRsp Nr. 1997/12442

BFH, vom 10.10.1974 - Aktenzeichen V R 123/73

DRsp Nr. 1997/12442

»1. Eine selbstverbrauchsteuerpflichtige Neuinvestition, bei der die Neubauteile dem Gesamtgebäude das Gepräge geben, kann auch dann vorliegen, wenn die Altbauteile größen- oder wertmäßig bzw. größen- und wertmäßig übergeordnet sind (Fortführung der Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 13.04.1972 V R 151/71 , BFHE 105, 198, BStBl II 1972, 654). 2. Für die Beurteilung, ob die Altbau- oder die Neubauteile dem Gebäude das Gepräge geben, ist auf die Gesamtheit der Baumaßnahmen abzustellen.«

Normenkette:

UStG (1967) § 30 Abs. 2 ;

I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) betreibt ein Gasthaus mit Fremdenbeherbergung. Im Jahre 1969 führte er an seinem Betriebsgebäude - einem ursprünglich landwirtschaftlichen Anwesen - Um- und Ausbauten durch. Bis dahin befanden sich im Wohnteil, der vertikal vom hangseitig gelegenen landwirtschaftlichen Teil (Stallungen im Erdgeschoß, Scheune im Obergeschoß) getrennt war, im Erdgeschoß die Gaststube, im Obergeschoß Wohnräume und im Dachgeschoß drei Fremdenzimmer. Im Jahre 1966 wurden in einem Teil des ehemaligen Stalles und einem 1 1/2 geschossigen Seitenanbau Schlacht- und Kühlräume eingerichtet.