Der Antragsteller und Beschwerdegegner (Antragsteller) ist Eigentümer einer durch eine sog. Bauherrengemeinschaft errichteten Eigentumswohnung, die am 15. Oktober 1980 bezugsfertig geworden ist. Mit Wirkung ab 1. November 1980 vermietete er diese Wohnung bis zum 31. Dezember 1985 an die I-GmbH zum Zwecke der Weitervermietung.
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