AO (1977) § 42, § 118 S. 1, § 124 Abs. 1 S. 2, § 150 Abs. 1 S. 2, § 168 S. 1, § 173 Abs. 1 Nr. 1; UStG (1980) § 4 Nr. 12 lit. a, §§ 9, 15 Abs. 1, § 18 Abs. 3 S. 1;
Fundstellen:
BFHE 151, 251
BStBl II 1988, 45
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg,
BFH - Beschluß vom 29.10.1987 (V B 61/87) - DRsp Nr. 1996/12760
BFH, Beschluß vom 29.10.1987 - Aktenzeichen V B 61/87
DRsp Nr. 1996/12760
»1. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob der nach § 168 S. 1 AO (1977) für eine Steueranmeldung geltende Vorbehalt der Nachprüfung auch dann noch fortbesteht, wenn das FA nach Eingang der Steuererklärung erstmals einen Steuerbescheid ohne Nachprüfungsvorbehalt erlassen hat.2. Zur Bedeutung der Entfaltung einer wirtschaftlich sinnvollen Tätigkeit des Zwischenmieters für die Anerkennung eines Zwischenmietverhältnisses.«
Normenkette:
AO (1977) § 42, § 118 S. 1, § 124 Abs. 1 S. 2, § 150 Abs. 1 S. 2, § 168 S. 1, § 173 Abs. 1 Nr. 1; UStG (1980) § 4 Nr. 12 lit. a, §§ 9, 15 Abs. 1, § 18 Abs. 3 S. 1;
Gründe:
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