EuGH - Urteil vom 15.03.1989
Rs 317/86
Normen:
Sechste Richtlinie ( 77/388/EWG ) des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage Art. 33 ; EWG-Vertrag Art. 95 ; EWG-Vertrag Art. 30 ;
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Belegung von der Mehrwertsteuer unterliegenden Umsätzen mit anderen nationalen Abgaben, die den Charakter von Umsatzsteuern haben - Unzulässigkeit - [Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 33] -

EuGH, Urteil vom 15.03.1989 - Aktenzeichen Rs 317/86

DRsp Nr. 2006/17746

1. Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Belegung von der Mehrwertsteuer unterliegenden Umsätzen mit anderen nationalen Abgaben, die den Charakter von Umsatzsteuern haben - Unzulässigkeit - [Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 33] -

»1. Gemäß Artikel 33 der Sechsten Richtlinie ( 77/388/EWG ) des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern sind die Mitgliedstaaten von der Einführung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems an nicht mehr befugt, Lieferungen von Gegenständen, Dienstleistungen oder Einfuhren, die mehrwertsteuerpflichtig sind, mit Steuern, Abgaben oder Gebühren zu belegen, die den Charakter von Umsatzsteuern haben.