EuGH - Urteil vom 27.06.1989
Rs 50/88
Normen:
Richtlinie 77/388/EWG vom 17.05.1977; UStG § 15 Abs. 2 ; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 2b a.F. ;
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Steuerbare Umsätze - Private Nutzung eines ohne Recht zum Vorsteuerabzug gekauften Betriebsgegenstands - Besteuerung der Abschreibung des Gegenstands - Unzulässigkeit - Besteuerung von zum Vorsteuerabzug berechtigenden Dienstleistungen und Lieferungen zur Erhaltung und zum Gebrauch des Gegenstands - Zulässigkeit;

EuGH, Urteil vom 27.06.1989 - Aktenzeichen Rs 50/88

DRsp Nr. 2006/14072

1. Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Steuerbare Umsätze - Private Nutzung eines ohne Recht zum Vorsteuerabzug gekauften Betriebsgegenstands - Besteuerung der Abschreibung des Gegenstands - Unzulässigkeit - Besteuerung von zum Vorsteuerabzug berechtigenden Dienstleistungen und Lieferungen zur Erhaltung und zum Gebrauch des Gegenstands - Zulässigkeit;

»1. Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 Buchstabe a der Sechsten Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern ( 77/388 ) ist dahin gehend auszulegen, daß er es ausschließt, die Abschreibung eines Betriebsgegenstands als private Nutzung zu besteuern, wenn der Gegenstand wegen Erwerbs von einem Nichtsteuerpflichtigen nicht zum Abzug der Mehrwertsteuer berechtigt hat.