EuGH - Urteil vom 19.09.2000
Rs C-177/99
Normen:
EG-Vertrag Art. 177 ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern Art. 17 Abs. 6 Unterabs. 2 ;
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1 Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Vorsteuerabzug - Einführung abweichender Sondermaßnahmen - Bekämpfung von Steuerhinterziehung oder -umgehung - Entscheidung 89/487 - Ausschluss des Rechts auf Vorsteuerabzug bei bestimmten Aufwendungen für Unterkunft, Bewirtung, Empfänge und Aufführungen - Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Rechtswidrigkeit - [Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 27 - Entscheidung 89/487 des Rates] -

EuGH, Urteil vom 19.09.2000 - Aktenzeichen Rs C-177/99

DRsp Nr. 2006/17310

1 Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Vorsteuerabzug - Einführung abweichender Sondermaßnahmen - Bekämpfung von Steuerhinterziehung oder -umgehung - Entscheidung 89/487 - Ausschluss des Rechts auf Vorsteuerabzug bei bestimmten Aufwendungen für Unterkunft, Bewirtung, Empfänge und Aufführungen - Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Rechtswidrigkeit - [Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 27 - Entscheidung 89/487 des Rates] -