2. Durchschnittsbeförderungsentgelt

Autor: Diplom-Finanzwirt Ralf Walkenhorst

2. Durchschnittsbeförderungsentgelt

Bei Beförderungen von Personen im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen, die nicht im Inland zugelassen sind, tritt in den Fällen der Beförderungseinzelbesteuerung (§ 16 Abs. 5 UStG) an die Stelle des vereinbarten Entgelts ein Durchschnittsbeförderungsentgelt. Das Durchschnittsbeförderungsentgelt ist nach der Zahl der beförderten Personen und der Zahl der Kilometer der Beförderungsstrecke im Inland (Personenkilometer) zu berechnen (§ 10 Abs. 6 UStG). Das Durchschnittsbeförderungsentgelt beträgt gem. § 25 UStDV 4,43 Cent je Personenkilometer. Zuständig für die Berechnung ist die jeweilige Zolldienststelle.