2. Vorsteuer aus Reisekosten

Autor: Diplom-Finanzwirt Ralf Walkenhorst

2. Vorsteuer aus Reisekosten

Aufgrund der gesetzlichen Ermächtigung des § 15 Abs. 5 Nr. 4 UStG a.F. waren Sonderregelungen für den Vorsteuerabzug aus Reisekosten in den §§ 36-38 UStDV a.F. geschaffen worden.

Für den Vorsteuerabzug aus Reisekosten waren drei Berechnungsmethoden möglich:

Reisekosten nach Einzelnachweis,

Reisekosten nach Pauschbeträgen,

Reisekosten nach Gesamtpauschalierung.

Im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 ist die gesetzliche Ermächtigung des § 15 Abs. 5 Nr. 4 UStG a.F. mit Wirkung ab dem 01.04.1999 aufgehoben worden. Gleichzeitig wurden die §§ 36-39 UStDV a.F. aufgehoben.