2.2 Reihengeschäfte

Autor: Steuerberater Andreas Fietz

2.2.1 Hintergrund

Nach der bis zum 31.12.2019 gültigen Rechtslage sah das EU-Recht - mit Ausnahme des Sonderfalls eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts (Art. 141 MwStSystRL) - keine explizite Regelung des Reihengeschäfts vor. Nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urt. v. 21.02.2018 - Rs. C-628/16, Kreuzmayr, Tz. 30, m.w.N.; v. 06.04.2006 - Rs. C-245/04, EMAG) stand jedoch fest, dass im Rahmen eines innergemeinschaftlichen Reihengeschäfts nur eine Lieferung warenbewegt und damit nur diese Lieferung als innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei sein kann. Der Zuordnung dieser sogenannten "bewegten Lieferung" kam (und kommt) im Reihengeschäft somit zentrale Bedeutung zu.