Autor: Diplom-Finanzwirt Ralf Walkenhorst |
Im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 ist §
Konnte für das Fahrzeug nur ein 50%iger Vorsteuerabzug vorgenommen werden, so unterlag die private Nutzung dieses Fahrzeugs nicht der USt (§
Sowohl §
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