4. Grundstücksumsätze

Autor: Diplom-Finanzwirt Ralf Walkenhorst

4. Grundstücksumsätze

Die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 9 Buchst. a) UStG befreit die Umsätze von der USt, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen. Sinn und Zweck der Steuerbefreiung ist es, eine doppelte steuerliche Belastung zu vermeiden; ein und derselbe Vorgang soll nicht der USt und der Grunderwerbsteuer unterliegen. Es reicht für die Umsatzsteuerbefreiung aus, dass der Umsatz unter das Grunderwerbsteuergesetz fällt, d.h. grunderwerbsteuerbar ist.

Unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 9 Buchst. a) UStG fallen z.B. auch:

der Verkauf von unbebauten und bebauten Grundstücken,

die Bestellung von Erbbaurechten,

die Übertragung von Erbbaurechten,

die Übertragung von Miteigentumsanteilen an einem Grundstück,

die Lieferung von auf fremdem Boden errichteten Gebäuden nach Ablauf der Miet- oder Pachtzeit,

die Entnahme von Grundstücken.

Beispiel