4.8.5 UStAE
Stand: 27.02.2024
zuletzt geändert durch:
BMF-Schreiben III C 2 - S 7282/19/10001 :002, BStBl. I S. 361

4.8.5 UStAE Einlagengeschäft

4.8.5 Einlagengeschäft

UStAE ( Umsatzsteuer-Anwendungserlass )

(1) Zu den nach § 4 Nr. 8 Buchstabe d UStG steuerfreien Umsätzen im Einlagengeschäft gehören z. B. die Verwahrung des Kontoguthabens, die Kontoführung, Kontenauflösungen, Kontensperrungen und sonstige mittelbar mit dem Einlagengeschäft zusammenhängende Leistungen, die durch Kontogebühren oder durch den Einbehalt negativer Einlagezinsen aus der Einlage des Leistungsempfängers vergütet werden. (2) Die von Bausparkassen und anderen Instituten erhobenen Gebühren für die Bearbeitung von Wohnungsbauprämienanträgen sind Entgelte für steuerfreie Umsätze im Einlagengeschäft im Sinne des § 4 Nr. 8 Buchstabe d UStG.