BayObLG - 29.04.1983 (BReg 1 Z 123/82) - DRsp Nr. 1994/7398
BayObLG, vom 29.04.1983 - Aktenzeichen BReg 1 Z 123/82
DRsp Nr. 1994/7398
a. Eine Vernachlässigung des Kindes liegt in dem Unterlassen solcher Maßnahmen, die eine ungestörte und beständige Erziehung, Beaufsichtigung und Pflege der Kinder im Rahmen der Familie gewährleisten sollen.b. So ist es erforderlich, die seit Jahren ungesicherten Wohnverhältnisse auf eine gefestigte Grundlage zu stellen, um nicht die Kinder nach dem Verlust der Familienwohnung zur Pflege bei den Verwandten unterbringen zu müssen.