BayObLG - 17.01.1993 (1Z BR 102/92) - DRsp Nr. 1994/7160
BayObLG, vom 17.01.1993 - Aktenzeichen 1Z BR 102/92
DRsp Nr. 1994/7160
a. Ist eine Umgangsregelung gem. § 1711 Abs. 2BGB gerichtlich verfügt worden und wird gegen diese Verfügung verstoßen, so ist ein Zwangsgeld zu verhängen.b. Gem. § 63aFGG ist in dem Verfahren, das den persönlichen Umgang des Vaters mit dem nichtehelichen Kind zum Gegenstand hat, eine weitere Beschwerde nicht schlechthin ausgeschlossen.c. Wendet sich der Beteiligte gegen die Festsetzung des Zwangsgeldes, ist dies allein Verfahrensgegenstand und nicht die Umgangsregelung selbst, so daß die weitere Beschwerde nicht deswegen unstatthaft ist.