Der im Jahre 1944 geborene Kläger und die im Jahre 1943 geborene Beklagte haben im Jahre 1971 geheiratet. Aus ihrer Ehe sind die im Dezember 1973 geborene Tochter Kirstin und der im März 1979 geborene Sohn Florian hervorgegangen, die beide bei der Mutter leben. Zwischen den Parteien ist ein Scheidungsverfahren anhängig.
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