| Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz |
Der Unternehmer U vermietet und verpachtet als Einzelunternehmer umsatzsteuerpflichtig verschiedene Grundstücke und Gebäude im Stadtgebiet der Stadt S. Eines dieser Gebäude befindet sich im Sanierungsgebiet der Stadt S, für dieses Gebiet wurden durch das Regierungspräsidium Fördermittel für vorzunehmende Sanierungsmaßnahmen in Form von Zuschüssen zu den Abbruchkosten und Gebäuderestwertentschädigungen genehmigt. U und die Stadt schließen einen Vertrag über die durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen und legen die Höhe der Kostenerstattungen seitens der Stadt S fest. U erhält von der Stadt S für den im Jahr 2018 durchgeführten Abbruch des Altgebäudes und den Wiederaufbau insgesamt 43.000 Euro. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus 8.000 Euro Zuschuss für die Abbruchkosten und 35.000 Euro Entschädigungsbetrag für den vernichteten alten Gebäudewert. Der Gebäuderestwert wurde durch ein Verkehrsgutachten ermittelt.
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