FG Hamburg - Urteil vom 28.11.2006
7 K 27/06
Normen:
UStG § 3 Abs. 9 S. 4, 5 ; EWGRL 388/77 Art. 6 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2007, 964
EFG 2007, 1044

Abgabe von Popkorn und Nachos in Kinos als umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistung

FG Hamburg, Urteil vom 28.11.2006 - Aktenzeichen 7 K 27/06

DRsp Nr. 2007/4676

Abgabe von Popkorn und Nachos in Kinos als umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistung

Die Abgabe von Popkorn und Nachos in Kinos ist im Rahmen einer Gesamtbetrachtung als umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistung i.S. § 3 Abs. 9 Satz 1 UStG zu behandeln. § 3 Abs. 9 Sätze 4 und 5 haben indizielle Bedeutung im Rahmen richtlinienkonformer Auslegung.

Normenkette:

UStG § 3 Abs. 9 S. 4, 5 ; EWGRL 388/77 Art. 6 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Frage, ob Umsätze aus dem Verkauf von Popcorn und Nachos als sonstige Leistung zu besteuern sind.