BFH - Urteil vom 20.10.2021
XI R 24/20
Normen:
FGO § 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 2; FGO § 143 Abs. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2022, 620
DStR 2022, 876
DStRE 2022, 632
FamRZ 2022, 1068
Vorinstanzen:
FG Sachsen, vom 05.02.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 1604/19

Abgabe von Speisen in einer Kantine mit ermäßigtem SteuersatzBegriff des leistenden UnternehmersAbgabe von Mittagessen in einer Kantine als Lieferungen oder Dienstleistungen

BFH, Urteil vom 20.10.2021 - Aktenzeichen XI R 24/20

DRsp Nr. 2022/6383

Abgabe von Speisen in einer Kantine mit ermäßigtem Steuersatz Begriff des leistenden Unternehmers Abgabe von Mittagessen in einer Kantine als Lieferungen oder Dienstleistungen

NV: Ob bei Eheleuten der Ehemann, die Ehefrau oder eine aus den Eheleuten bestehende Gemeinschaft als Unternehmer eine Leistung ausführt oder bezieht, richtet sich danach, wer nach außen auftritt.

Tenor

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 05.02.2020 – 5 K 1604/19 aufgehoben.

Die Sache wird an das Sächsische Finanzgericht zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.

Normenkette:

FGO § 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 2; FGO § 143 Abs. 2;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten darum, ob die Abgabe von Speisen in einer Kantine dem ermäßigten Steuersatz unterliegt.