Zwischen den verheirateten Parteien, beide deutsche Staatsangehörige, ist vor dem Amtsgericht - Familiengericht Traunstein ein Scheidungsverfahren anhängig.
Im Scheidungsverbund begehrte die Antragsgegnerin im Wege der Stufenklage Auskunft über die Einkünfte des Antragstellers nebst Belegen, sowie nachehelichen Unterhalt.
Diese Folgesache wurde mit Beschluß des Amtsgericht - Familiengerichte Traunstein vom 1. Oktober 1991 vom Scheidungsverfahren abgetrennt.
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