FG Niedersachsen - Urteil vom 07.09.2017
11 K 10306/15
Normen:
InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1; InsO § 55 Abs. 4;

Abgrenzung der Verbindlichkeiten von Forderungen bei der Zuweisung zu Masseverbindlichkeiten

FG Niedersachsen, Urteil vom 07.09.2017 - Aktenzeichen 11 K 10306/15

DRsp Nr. 2019/1806

Abgrenzung der Verbindlichkeiten von Forderungen bei der Zuweisung zu Masseverbindlichkeiten

§ 55 Abs. 4 InsO weist nur Verbindlichkeiten, nicht aber Forderungen den Masseverbindlichkeiten zu.

Normenkette:

InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1; InsO § 55 Abs. 4;

Tatbestand

Streitig ist, ob es sich bei einem während der Zeit der vorläufigen Insolvenzverwaltung begründeten Vorsteuererstattungsanspruch um einen Anspruch der Insolvenzmasse handelt oder dieser dem vorinsolvenzrechtlichen Unternehmensteil zuzuordnen ist.