FG Brandenburg - Urteil vom 26.08.2002
1 K 1837/00
Normen:
AO (1977) § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 ; UStG (1993) § 1 Abs. 1 Nr. 1 ; UStG (1993) § 10 Abs. 1 S. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 1483

Abgrenzung eines nicht steuerbaren Zuschusses gegenüber steuerpflichtigen Umsätzen; Umsatzsteuer 1998

FG Brandenburg, Urteil vom 26.08.2002 - Aktenzeichen 1 K 1837/00

DRsp Nr. 2002/14582

Abgrenzung eines nicht steuerbaren Zuschusses gegenüber steuerpflichtigen Umsätzen; Umsatzsteuer 1998

Plant und errichtet eine Gesellschaft auf Grund eines Geschäftsbesorgungsvertrages im Auftrag einer Gemeinde ein Gebäude auf einem im Eigentum der Gemeinde stehenden Grundstück, und leitet die Gemeinde einen ihr von der Investitionsbank des Landes Brandenburg für das Bauvorhaben bewilligten Zuschuss je nach Baufortschritt an die Gesellschaft weiter, so stellen die weitergeleiteten Teilbeträge für die Gesellschaft umsatzsteuerpflichtige Gegenleistungen im Rahmen eines Leistungsaustausches, und keinen nicht steuerbaren Zuschuss dar.

Normenkette:

AO (1977) § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 ; UStG (1993) § 1 Abs. 1 Nr. 1 ; UStG (1993) § 10 Abs. 1 S. 1 ;

Tatbestand: