UStG (1991) § 10 Abs. 1 S. 3 ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 11 Teil A Abs. 1 lit. a ;
Fundstellen:
BFH/NV 2004, 446
BFHE 203, 515
BStBl II 2004, 322
DB 2004, 418
DStR 2004, 178
Vorinstanzen:
FG Brandenburg, vom 24.01.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 2175/00
Abgrenzung von Entgelt und Zuschuss
BFH, Urteil vom 09.10.2003 - Aktenzeichen V R 51/02
DRsp Nr. 2004/609
Abgrenzung von Entgelt und Zuschuss
»Zahlungen der öffentlichen Hand an einen Unternehmer, der Lieferungen oder sonstige Leistungen an Dritte erbringt, gehören --unabhängig von der Bezeichnung als "Zuschuss"-- dann gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG zum Entgelt für diese Umsätze, wenn- der Zuschuss dem Abnehmer des Gegenstands oder dem Dienstleistungsempfänger zugute kommt,- der Zuschuss gerade für die Lieferung eines bestimmten Gegenstands oder die Erbringung einer bestimmten sonstigen Leistung gezahlt wird, und- mit der Verpflichtung der den Zuschuss gewährenden Stelle zur Zuschusszahlung das Recht des Zahlungsempfängers (Unternehmers) auf Auszahlung des Zuschusses einhergeht, wenn er einen steuerbaren Umsatz bewirkt hat.«
Normenkette:
UStG (1991) § 10 Abs. 1 S. 3 ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 11 Teil A Abs. 1 lit. a ;
Gründe:
"Umsatzsteuer-Praxis online" bietet Ihnen
über 100 einheitlich strukturierte Stichwörter von „Anlagegold“ bis „Zuschuss“ mit zahlreichen Praxisfällen und Gestaltungshinweisen
mehr als 20 interaktive Checklisten als Falllöser für ausgewählte umsatzsteuerliche Sachverhalte
über 50 Arbeitshilfen und Checklisten stehen Ihnen zum Download bereit
umfassende Rechtsprechungsdatenbank zum Umsatzsteuerrecht
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von „Umsatzsteuer-Praxis online – Das Lexikon von A-Z“ abrufen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.