FG Düsseldorf - Urteil vom 12.11.2024
5 K 1812/21 U
Normen:
UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Ablehnung eines Antrags auf Vorsteuerabzug wegen Nichtnachweises einer tatsächlichen Leistungserbringung und hinreichender Leistungsbeschreibungen der Rechnungen

FG Düsseldorf, Urteil vom 12.11.2024 - Aktenzeichen 5 K 1812/21 U

DRsp Nr. 2025/1832

Ablehnung eines Antrags auf Vorsteuerabzug wegen Nichtnachweises einer tatsächlichen Leistungserbringung und hinreichender Leistungsbeschreibungen der Rechnungen

Tenor

der Umsatzsteuerbescheid für 2016 vom 6.7.2020 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 1.7.2021 wird dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer um 19.219,64 EUR auf 59.132,53 EUR herabgesetzt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger zu 76,57% und dem Beklagten zu 23,43% auferlegt.

Normenkette:

UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Der Kläger ist Unternehmer i.S.v. § 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG). In den Streitjahren 2016 und 2017 war er Inhaber der W. mit Sitz in F.. Gegenstand dieses Unternehmens war die Grundreinigung ... und Catering.

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