Abrechnungsbescheid bei Streit über Wirksamkeit der Aufrechnung; Aufrechnung von Steuerschulden mit Kostenerstattungsanspruch; Unwirksamkeit einer späteren Aufrechnung wegen vorgehender Aufrechnung
FG Bremen, Urteil vom 28.03.2000 - Aktenzeichen 299262K 2
DRsp Nr. 2002/3345
Abrechnungsbescheid bei Streit über Wirksamkeit der Aufrechnung; Aufrechnung von Steuerschulden mit Kostenerstattungsanspruch; Unwirksamkeit einer späteren Aufrechnung wegen vorgehender Aufrechnung
1. Das FA hat zu Recht einen Abrechnungsbescheid (§ 218 Abs.2 AO 1977) erlassen, wenn es die Auffassung vertritt, der Steuerpflichtige -ein Steuerberater- habe seine Steuerschulden (aus einer Umsatzsteuervoranmeldung) nicht wirksam mit einem ihm von einem Mandanten abgetretenen, gegen das FA bestehenden Kostenerstattungsanspruch aufrechnen können.2. Das FA ist in diesem Fall auch nach Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung des Steuerberaters nicht zu einer Änderung des Abrechnungsbescheids verpflichtet. Es ist durch die Rechtsprechung geklärt, dass das FA auch noch nach Erlass des Umsatzsteuerjahresbescheids mit rückständigen Ansprüchen aus Vorauszahlungsbescheiden für dieses Jahr aufrechnen kann.
"Umsatzsteuer-Praxis online" bietet Ihnen
über 100 einheitlich strukturierte Stichwörter von „Anlagegold“ bis „Zuschuss“ mit zahlreichen Praxisfällen und Gestaltungshinweisen
mehr als 20 interaktive Checklisten als Falllöser für ausgewählte umsatzsteuerliche Sachverhalte
über 50 Arbeitshilfen und Checklisten stehen Ihnen zum Download bereit
umfassende Rechtsprechungsdatenbank zum Umsatzsteuerrecht
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von „Umsatzsteuer-Praxis online – Das Lexikon von A-Z“ abrufen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.