BGH vom 25.01.1989
IV ZR 31/88
Normen:
BGB § 1629 ;
Fundstellen:
FamRZ 1989, 499

Abtretung des Anspruchs auf Freistellung von Unterhaltspflichten eines gemeinsamen Kindes an dieses

BGH, vom 25.01.1989 - Aktenzeichen IV ZR 31/88

DRsp Nr. 1994/4168

Abtretung des Anspruchs auf Freistellung von Unterhaltspflichten eines gemeinsamen Kindes an dieses

Verpflichtet sich ein Elternteil durch Vertrag mit dem anderen Elternteil, diesen von Unterhaltsansprüchen eines gemeinsamen Kindes freizustellen und hat der andere Elternteil seinen Anspruch aus dieser Vereinbarung an das Kind abgetreten, so wird dieser Anspruch von einem Anspruchsübergang nach § 37 Abs. 1 Satz 1 BAföG nicht erfaßt.

Normenkette:

BGB § 1629 ;
Fundstellen
FamRZ 1989, 499