I.
Zu den tatsächlichen Feststellungen wird auf das am 30. Mai 2003 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Hannover (Bl. 168 ff. d. A.) verwiesen, das der Klage stattgegeben hat. Dagegen wendet sich die Berufung der Beklagten: Das Landgericht habe die Vorschrift des §
Die Beklagte beantragt,
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