I.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist ein Wasser- und Abwasserzweckverband. Zu seinen Verbandsmitgliedern gehören mehrere Gemeinden. Satzungsgemäße Aufgabe des Klägers ist unter anderem die schadlose Ableitung und Aufbereitung des Abwassers der Kommunen sowie --nach Vereinbarung-- des Abwassers der Industrie und Landwirtschaft. Dazu gehört der Betrieb vorhandener Anlagen sowie die Planung und der Bau neuer Anlagen. Nach seiner Satzung ist der Kläger gemeinnützig. Die Abwassergebühren wurden aufgrund einer Gebührensatzung erhoben.
In seiner Umsatzsteuererklärung für 1993 behandelte der Kläger die Abwasserentsorgung als umsatzsteuerpflichtig und erklärte für diesen Bereich Umsätze in Höhe von 1779071,85 DM sowie Vorsteuern in Höhe von 1063880,42 DM; dies ergab unter Einbeziehung des Bereichs Wasserversorgung eine festzusetzende Umsatzsteuer in Höhe von ./. 1204474,89 DM.
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