Abwasserbeseitigungsanlage; öffentliche Fördermittel; Entgelt; Zuschuss; Subvention; Unechter Zuschuss - Zuwendung eines Bundeslandes zum Bau einer Abwasserbeseitigungsanlage als zusätzliches Entgelt von dritter Seite
FG Niedersachsen, Urteil vom 05.09.2002 - Aktenzeichen 5 K 124/99
DRsp Nr. 2003/9370
Abwasserbeseitigungsanlage; öffentliche Fördermittel; Entgelt; Zuschuss; Subvention; Unechter Zuschuss - Zuwendung eines Bundeslandes zum Bau einer Abwasserbeseitigungsanlage als zusätzliches Entgelt von dritter Seite
1. Zuwendungen eines Bundeslandes an eine Kommune zur Förderung der Errichtung einer Abwasserbeseitigungsanlage stellen ein zusätzliches Entgelt von dritter Seite dar (unechter Zuschuss i.S.d. § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG).2. Die Zahlung eines Dritten gehört nur dann nicht zum Entgelt, wenn sie auf einem anderen Rechtsgrund, nämlich dem der Subventionierung des Leistenden, beruht.