BFH - Urteil vom 01.03.2018
V R 35/17
Normen:
UStG § 9 Abs. 2 Satz 1, § 24 Abs. 1; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil C Buchst. a;
Fundstellen:
BFHE 261, 380
HFR 2018, 976
UVR 2018, 200
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 29.06.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 88/16

Abzugsfähigkeit der Vorsteuer aus der Anschaffung von Steuer frei verpachteten WirtschaftsgüternWirksamkeit des Verzichts auf die Steuerbefreiung bei Vermietung und Verpachtung

BFH, Urteil vom 01.03.2018 - Aktenzeichen V R 35/17

DRsp Nr. 2018/6028

Abzugsfähigkeit der Vorsteuer aus der Anschaffung von Steuer frei verpachteten Wirtschaftsgütern Wirksamkeit des Verzichts auf die Steuerbefreiung bei Vermietung und Verpachtung

Verpachtet ein Unternehmer ein Grundstück an einen Landwirt, der seine Umsätze gemäß § 24 Abs. 1 UStG nach Durchschnittssätzen versteuert, kann der Verpächter nicht auf die Steuerfreiheit seiner Umsätze nach § 9 Abs. 2 Satz 1 UStG verzichten (entgegen Abschn. 9.2 Abs. 2 UStAE).

Tenor

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 29. Juni 2017 11 K 88/16 aufgehoben.

Die Sache wird an das Niedersächsische Finanzgericht zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.

Normenkette:

UStG § 9 Abs. 2 Satz 1, § 24 Abs. 1; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil C Buchst. a;

Gründe

I.