I.
Die Beteiligten streiten um den Abzug von Vorsteuerbeträgen aus der Vergütung und den Auslagen für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens.
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) wurde vom Amtsgericht --Insolvenzgericht-- (AG) mit Beschluss vom 16. Dezember 2003 zum Insolvenzverwalter über das Vermögen des X bestellt. Dieser betrieb bis zum 1. November 2002 als Einzelunternehmer ein Malergeschäft und verstarb am 22. September 2006. Das Insolvenzverfahren wurde daraufhin über den Nachlass des X fortgeführt.
In seinem Gutachten vom 29. Oktober 2003 stellte der Insolvenzverwalter fest, dass der Malerbetrieb nicht fortgeführt werden könne und verwertbares Vermögen mit Ausnahme des im Eigentum des Schuldners stehenden und von diesem bewohnten Grundstücks nicht vorhanden sei.
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