FG Köln - Urteil vom 18.10.2006
10 K 614/03
Normen:
UStDV (1993) § 51 Abs. 1 § 51 Abs. 3 Satz 1 § 54 ; UStG (1993) § 18 Abs. 8 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 230

Abzugsverfahren; Haftung; Begriff der Ortsansässigkeit

FG Köln, Urteil vom 18.10.2006 - Aktenzeichen 10 K 614/03

DRsp Nr. 2006/29580

Abzugsverfahren; Haftung; Begriff der Ortsansässigkeit

1. Ist der leistende Unternehmer objektiv nicht im Erhebungsgebiet ansässig, ist aber gleichwohl zweifelhaft, ob der Unternehmer diese Voraussetzung erfüllt, darf der Leistungsempfänger die ihm gem. § 18 Abs. 8 UStG 1993 obliegende Pflicht zur Einbehaltung und Abfuhr der USt an das zuständige FA nur unterlassen, wenn ihm der Unternehmer durch entsprechende Bescheinigung nachweist, nicht im Ausland ansässig zu sein. 2. Der Begriff der Ansässigkeit für das Abzugsverfahren bestimmt sich nach der Legaldefinition des § 51 Abs. 3 Satz 1 UStDV. Befinden sich Sitz und Geschäftsleitung des Unternehmers unstreitig im Ausland, ist eine Ansässigkeit im Inland nur denkbar, wenn sie über eine inländische Zweigniederlassung verfügt

Normenkette:

UStDV (1993) § 51 Abs. 1 § 51 Abs. 3 Satz 1 § 54 ; UStG (1993) § 18 Abs. 8 ;

Tatbestand: