I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betreibt ein Hochbauunternehmen. Nach den Feststellungen des Finanzgerichts (FG) bediente er sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen ausländischer Unternehmen, nämlich der D. Ltd. und der R. Ltd. Es handelte sich jeweils um Private Limited Companies britischen Rechts.
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