OLG Frankfurt/Main - 06.05.1983 (20 W 141/83) - DRsp Nr. 1994/9858
OLG Frankfurt/Main, vom 06.05.1983 - Aktenzeichen 20 W 141/83
DRsp Nr. 1994/9858
aDer Anordnung, daß das Kind bei den Pflegeeltern bleibt, steht nicht entgegen, daß kein wirksamer Pflegevertrag und keine Pflegeerlaubnis des Jugendames vorliegt.b.So kann bei einer Weggabe des Kindes in eine Familienpflege, ohne daß die Voraussetzungen des § 1666 Abs. 1 Satz 1 BGB vorliegen, allein die Dauer des Pflegeverhältnisses eine Verbleibensanordnung rechtfertigen, wenn mit schweren und nachhaltigen Schädigungen des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens des Kindes bei einer Herausgabe an die Eltern zu rechnen ist.