OLG Frankfurt/Main vom 06.05.1983
20 W 141/83
Normen:
BGB § 1632 ;
Fundstellen:
DRsp I(167)310b
FamRZ 1983, 1163

OLG Frankfurt/Main - 06.05.1983 (20 W 141/83) - DRsp Nr. 1994/9858

OLG Frankfurt/Main, vom 06.05.1983 - Aktenzeichen 20 W 141/83

DRsp Nr. 1994/9858

aDer Anordnung, daß das Kind bei den Pflegeeltern bleibt, steht nicht entgegen, daß kein wirksamer Pflegevertrag und keine Pflegeerlaubnis des Jugendames vorliegt. b.So kann bei einer Weggabe des Kindes in eine Familienpflege, ohne daß die Voraussetzungen des § 1666 Abs. 1 Satz 1 BGB vorliegen, allein die Dauer des Pflegeverhältnisses eine Verbleibensanordnung rechtfertigen, wenn mit schweren und nachhaltigen Schädigungen des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens des Kindes bei einer Herausgabe an die Eltern zu rechnen ist.

Normenkette:

BGB § 1632 ;
Fundstellen
DRsp I(167)310b
FamRZ 1983, 1163