AEAO zu § 3 - Steuern, steuerliche Nebenleistungen:
AEAO ( Anwendungserlass zur Abgabenordnung )
Steuerliche Nebenleistungen sind keine Steuern. Sie sind in § 3 Abs. 4AO abschließend aufgezählt. Wegen der Anwendung der AO auf steuerliche Nebenleistungen wird auf § 1AO hingewiesen.