AEAO zu § 3 AEAO
Stand: 05.02.2024
zuletzt geändert durch:
BMF-Schreiben vom 5. Februar 2024, BMF IV D 1 - S 0062/23/10003 :001, BStBl. I S. 177

AEAO zu § 3 AEAO - Steuern, steuerliche Nebenleistungen:

AEAO zu § 3 - Steuern, steuerliche Nebenleistungen:

AEAO ( Anwendungserlass zur Abgabenordnung )

Steuerliche Nebenleistungen sind keine Steuern. Sie sind in § 3 Abs. 4 AO abschließend aufgezählt. Wegen der Anwendung der AO auf steuerliche Nebenleistungen wird auf § 1 AO hingewiesen.