I. Aus der im Jahre 1972 geschlossenen Ehe ihrer Eltern stammen der am 6. Juni 1974 geborene Sohn B. und die am 15. Juli 1977 geborene Tochter S.. Durch Verbundurteil vom 9. Juli 1985 hat das Amtsgericht - Familiengericht - Charlottenburg in Berlin die Ehe der (seit Mai 1982 getrenntlebenden) Eltern - die beide Rechtsanwälte sind - geschieden und ihnen aufgrund eines übereinstimmenden Vorschlags die elterliche Sorge für beide Kinder belassen. In einem zu gerichtlichen Protokoll geschlossenen Vergleich hat sich u.a. der Vater (Antragsgegner) verpflichtet, für jedes Kind monatlich 277,50 DM Unterhalt zu zahlen.
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